Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
kjr-prignitz.de
  • Startseite
  • Über uns
    •  
    • Arbeitsfelder
    • Vorstand
    •  
  • Unsere Mitglieder
  • Veranstaltungen
  • Unsere Angebote
  • Kontakt
    •  
    • Kontaktformular
    •  
  1. Start
  2. Osterfeuer rechtzeitig genehmigen lassen
 

Osterfeuer rechtzeitig genehmigen lassen

Perleberg, den 24.​02.​2026
Foto: Pixabay/beeki
Lupe

In knapp fünf Wochen ist Ostern und damit auch die Zeit der traditionellen Osterfeuer.

 

Doch diese müssen genehmigt sein. Anträge für die traditionellen Osterfeuer sind rechtzeitig, spätestens bis zum 20. März an den Sachbereich Umwelt der Rolandstadt Perleberg zu stellen. 

 

Für Vereine der Stadt und der Ortsteile, die ein gemeinschaftliches, öffentliches Osterfeuer abbrennen wollen, ist die Genehmigung kostenfrei. Für private Osterfeuer wird eine Gebühr erhoben.

 

Traditionell werden Osterfeuer in der Region am Abend des Gründonnerstags (2. April) oder am Ostersonnabend (4. April) durchgeführt. An den Feiertagen werden sie nicht gestattet.

 

Für die Antragstellung sind folgende Angaben erforderlich: Name und Adresse des Antragstellers sowie Datum, Zeit von/bis und Ort des Feuers. Ein Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Perleberg unter der Rubrik Bürgerservice -> Formulare -> Märkte und Feste vorhanden. Der Kontakt kann auch per E-Mail an erfolgen.

 

Bild zur Meldung: Foto: Pixabay/beeki

zurück
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • Facebook
  • Instagram
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
  • contact_phone
    03876/786993
  • contact_mail
Brandenburg vernetzt Diese Webseite wird gefördert durch die Initiative „Brandenburg vernetzt“
  • Startseite
  • Login
  • Impressum
  • Datenschutz