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Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern: Antragsstellung seit 15. April möglich

Perleberg, den 22.​04.​2026
Foto: Pixabay/stux
Lupe

Die E-Mobilität gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Das ist auch in der Prignitz zu beobachten, wo vermehrt E-Autos unterwegs sind. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat daher die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern verabschiedet. Damit fördert das BMV die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an diesen Gebäuden. Seit dem 15. April können Anträge gestellt werden.

 

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Stellplatzbesitzer mit gebäudebezogenen Stellplätzen. Ebenfalls antragsberechtigt sind die Wohnungsunternehmen – Gesellschaften und Genossenschaften. Für diese läuft jedoch ein gesondertes Antragsverfahren.

 

 „Nicht jeder Perleberger wohnt in einem Einfamilienhaus, kann sich seine eigene Ladestation installieren“, so Bürgermeister Axel Schmidt. „Daher ist es notwendig, die notwendige Ladeinfrastruktur auch in und an bestehenden Mehrparteienhäusern zu schaffen.“ Daher ermuntert er die Antragsberechtigten, sich an dem Verfahren zu beteiligen, um Fördermittel für diese Investitionen zu bekommen.

 

Der Förderbetrag je elektrifizierendem Stellplatz beträgt bis zu 1.300 Euro je Stellplatz ohne Wallbox für die Vorbereitungen der Elektroinstallationen, dass später eine Ladestation angeschlossen werden kann. Bis zu 1.500 Euro beträgt die Förderung je Stellplatz mit Wallbox bei direkter Installation einer fertigen Ladestation mit 11 bis 22 kW Ladeleistung. Bei der Installation eines bidirektionalen ladefähigem Ladepunktes ist eine Förderung bis zu 2.000 Euro je Stellplatz möglich. 

 

Die genannten Beträge sind Pauschalen, keine anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten. Der Betrag ist somit fix, unabhängig davon, was die Maßnahme tatsächlich kostet. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Pauschale erst nach Abschluss der Maßnahme und positiver Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt wird. Das heißt, die Kosten müssen vorfinanziert werden.

 

Förderfähig sind die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, einschließlich technischer Ausrüstung, Netzanschluss, elektrischer Komponenten, Stromkabel und notwendiger baulicher Maßnahmen. Nicht förderfähig sind Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietkosten.

 

Antragstellung erfolgt online auf der Förderplattform https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/. Für die Wohnungseigentümer, die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Privateigentümer ist die Antragstellung ab sofort bis zum 10 November 2026 möglich. Dabei gilt das Windhundprinzip (first come, first served).

Die Wohnungsunternehmen mit größerem Wohnungsbestand durchlaufen ein wettbewerbliches Verfahren. Hier geht die Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern - NOW GmbH / FAQ & Download - Laden im Mehrparteienhaus 

Informationen und Kontakt über . 

 

Bild zur Meldung: Foto: Pixabay/stux

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