Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Perleberger Stadtgebiet

Perleberg, den 07.​05.​2026

Auch im Gebiet der Stadt Perleberg wird demnächst die vom Landkreis Prignitz koordinierte Bekämpfungsmaßnahme gegen den Eichenprozessionsspinner starten. Ziel ist der Schutz der Menschen vor den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners, die ernste gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

 

Der Einsatz findet vom Boden aus auf knapp 20 Hektar und aus der Luft auf circa sechs Hektar statt. 

 

Geplant ist der Zeitraum von Anfang bis Ende Mai in Abhängigkeit von der Witterung, dem Austrieb der Eichen und dem Entwicklungsstadium der Raupen. Der Einsatz aus der Luft ist in der Woche vor Pfingsten geplant. Die genauen Termine für Perleberg werden bekannt gegeben unter www.stadt-perleberg.de sowie auf den Internetseiten des Landkreises Prignitz.

 

Die Allgemeinverfügung zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner einschließlich Begründung und Karte ist im „Roland-Express“ veröffentlicht. Die Unterlagen können auch im Bauamt der Stadt Perleberg, Karl-Liebknecht-Straße 33 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

 

Für die Zeit während des Einsatzes und unmittelbar danach werden kurzfristig Straßen, Wege und Flächen gesperrt. Den Weisungen der verantwortlichen Personen, die vor Ort die Sperrung von Verkehrs- und sonstigen Flächen umsetzen und überwachen, ist Folge zu leisten. 

 

Fenster und Türen in Richtung der zu behandelnden Flächen sind während des Einsatzes geschlossen zu halten.

 

Insbesondere auf unmittelbar an Straßen mit Hubschraubereinsatz gelegenen Grundstücken – das betrifft die B 5 ab Perleberg Knoten B 5/Pritzwalker Straße (Ampelkreuzung) Richtung Spiegelhagen einschließlich Landesstraße 101 bis Ortseingang Spiegelhagen sowie die Landesstraße 12 zwischen Perleberg, Sükow und Dergenthin - ist zu beachten:

  • Weide- und Haustiere können durch den Hubschrauber beunruhigt werden und sollten anderweitig untergebracht werden.

  • Leicht bewegliche Gegenstände (z.B. Stühle, Folienzelt, Planen o.ä.) sind zu sichern bzw. zu entfernen.

  • Der Einsatz von Drohnen Im Bereich des Hubschraubereinsatzes ist untersagt.

 

Bei dem ausgebrachten Bekämpfungsmittel handelt es sich um ein biologisches Produkt auf Basis des Bakteriums Bacillus thuringiensis, welches selektiv auf die Raupen wirkt, für Menschen jedoch unbedenklich ist.

 

Bild zur Meldung: Foto: Rolandstadt Perleberg