Zwei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr in der Rolandstadt Perleberg
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt maximal fünfmal jährlich das Öffnen von Einzelhandelsgeschäften an Sonn- und Feiertagen. Begründet werden müssen diese Öffnungszeiten mit einem besonderen Ereignis in der jeweiligen Kommune.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag in ihrer Sitzung die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Demnach gibt es in der Rolandstadt Perleberg in diesem Jahr zwei verkaufsoffene Sonntage. Diese finden am 31. Mai, sowie am 20. Dezember statt. Dann dürfen die Verkaufsstellen im Stadtgebiet jeweils von 13 bis 20 Uhr öffnen. Anlässe sind das Straßenkunstfestival „PerleBÄM!“ sowie der Abschluss des Perleberger Weihnachtsmarktes.
Bürgermeister Axel Schmidt hat am Freitag, 27. Februar, die notwendige Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese wird im „Roland-Express - Amtsblatt für die Rolandstadt Perleberg“ Nr. 07/2026 veröffentlicht.
Bild zur Meldung: Foto: Rolandstadt Perleberg/Renè Hill | Auch beim PerleBÄM! wird es wieder einen verkaufsoffenen Sonntag geben.